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2.03: Die Luftkarte

Die grüne Zehn wird als Luftkarte bezeichnet. Bekommt jemand diese Karte zugeteilt, so muß er diese als “Luftkarte” melden, bevor eine Karte ausgespielt wurde. Vergißt er sie anzusagen, und ein Mitspieler macht ihn beim Ausspielen darauf aufmerksam, so bekommt er 20 Punkte von seiner in dieser Runde erspielten Punktzahl abgezogen.

Bemerkt er erst, nachdem schon eine Karte ausgespielt ist, daß er die Luftkarte besitzt, so muß er hoffen, daß sie keiner bemerkt. Aber ansagen darf er sie dann nicht mehr. Das wäre Selbstverrat.

Sind in dieser Runde noch weitere Zehnen mit von der Partie, so wer den die Mitspieler ihre Zehnen “gegenlehnen”. Dies ist Ehrensache und wird bei Nichtbeachten nicht bestraft. Es hat sich sogar eingebürgert, die Enthüllungspflicht des Spielers mit der Luftkarte dadurch zu kompensieren, daß man willkürlich eine Karte des eigenen Blattes offenbart.


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